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Verkehrslärmschutz
Beim Bau von Verkehrswegen oder bei deren wesentlicher Änderung sind die Lärmvorsorgewerte der
16.
Bundesimmissionsschutzverordnung einzuhalten bzw. gelten die Kriterien der
24. Bundes-Immissionsschutzverordnung.
Lärmsanierungsmaßnahmen werden vom Bund oder der Deutschen Bahn aufgelegt, sofern entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.
Ausarbeitung von Schallschutzkonzepten an Straße und Schiene
Wir erstellen Schallgutachten in der Lärmvorsorge auf der Grundlage
der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung an Straßen-
und Schienenwegen in allen Planungsphasen. Vom Vorentwurf über die Planfeststellung bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens.
Vom Aufstellungsbeschluss über die Einwandsbehandlung bis zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan.
Lärmsanierungsverfahren an Straße und Schiene
In der Lärmsanierung unterstützen wir staatliche Straßenbauverwaltungen und die Deutsche Bahn AG bei der
Umsetzung von
Lärmsanierungsvorhaben.
Passiver Schallschutz
Der Planfeststellung, Bauleitplanung oder Lärmsanierung nachgelagerte Planungsleistungen des passiven Schallschutzes sind selbstverständlich in unserem Leistungsspektrum enthalten. Von der Bemessung der erforderlichen Maßnahmen über die Ausschreibung bis zur Abnahme der durchgeführten Bauleistungen.