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Lärmmessungen
Wir sind als Messstelle nach § 26 BImSchG für Geräusche bekannt gegeben.
In vielen Fällen sind Messungen unverzichtbar. Die Messung der Schall-Leistung von Anlagen und Aggregaten ist eine unserer Standardleistungen. Wir decken alle üblichen Messaufgaben in der Bauleitplanung, in der Maschinenakustik und in Streitverfahren ab.
Messung von Anlagen
Maschinenakustik, selektive Messung von Aggregaten und Anlagenteilen nach dem Hüllflächenverfahren, Quellenlokalisation.
Messung von Gaststätten und Diskotheken / Einpegelung von Musikanlagen
Emissionsmessungen
Messung von Aggregaten und Anlagen, Verkehrsgeräuschen, Sportstätten, Veranstaltungsorten, Vergnügungsstätten etc.
Immissionsmessungen
Abnahmemessungen und Überwachungsmessungen nach TA Lärm, Vorbelastungsermittlung in Gewerbegebieten, orientierende Messungen und Langzeitmessungen, Messung von Nachbarschaftslärm innerhalb und außerhalb von Gebäuden, Messung der Immissionen aus Veranstaltungen.